Account-Daten für den Zugang zu den Geoportalen sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Das gilt generell für alle Zugangsberechtigungen, aber speziell auch für die Geoportale. Insbesondere aus folgenden Gründen:
- Bei den Geoportalen handelt es sich um ein Verbundsysteme der Gemeinschaft mit entsprechender Berechtigungssteuerung. Gemeinden und kantonale Stellen publizieren Daten, welche teilweise nicht öffentlich sind, aber innerhalb der Interessengemeinschaft gemeinsam genutzt werden können. Kantonale verwaltungs-intern klassierte Daten sind auf kommunaler Ebene zugänglich und kommunale verwaltungs-intern klassierte Daten sind bei anderen Gemeinden und kantonalen Stellen sichtbar. Entsprechend haben verwaltungs-externe Personen, welche einen Zugangsaccount eines Verwaltungsmitarbeitenden nutzen, nicht nur auf die vertraulichen Daten dessen Organisationseinheit Zugang, sondern auf ALLE vertraulichen Daten der Kantone und Gemeinden.
- Verwaltungs-interne Personen verfügen zudem über erweiterte funktionale Möglichkeiten: Anonyme Nutzer (Nutzer ohne Zugangsaccount) können beispielsweise nur Grundstückeigentümer nach einzelnen Grundstücken suchen (wem gehört Grundstück A, B, C…). Benutzer mit verwaltungs-internen Rechten können darüber hinaus Grundstücke einer bestimmten Person suchen (welche Grundstücke sind im Eigentum von x oder y). Teilweise verfügen verwaltungs-interne Personen auch über die Funktion „Adressenexport“, welche es ermöglicht, alle Grundstückeigentümer innerhalb einer beliebigen geometrischen Fläche zu exportieren.
Welche Konsequenzen eine Weitergabe von Accountdaten eines „verwaltungs-internen Accounts“ hat, sollte damit ausreichend erläutert sein. Die IG GIS AG stellt seit längerer Zeit Zugangsaccounts zur Verfügung, welche über eingeschränkte Rechte verfügen (Auftragszugang, Verifikationszugang). Damit sollte ein Grossteil der Zugangsbedürfnisse verwaltungsexterner Nutzer adressiert werden können.
Deshalb: Stellen Sie NIEMALS ihre Zugangsdaten anderen Personen zur Verfügung, weder verwaltungsintern und schon gar nicht an verwaltungsexterne Personen.